Freianlagen sind sowohl in Verbindung mit Bauwerken geplante Anlagen (Außenanlagen) als auch planerisch gestaltete Freiflächen und Freiräume in Verbindung mit Bauwerken oder in Bauwerken, z.B. Innenhöfe, Wintergärten, Fußgängerbereiche, ortsfeste oder bewegliche Bepflanzungen in Bauwerken oder Räumen, soweit sie nicht unter Innenraumgestaltung fallen; Dachgärten, Begrünung von Ingenieurbauten, z.B. Stützmauern, Verkehrsbauten. Daneben sind Freianlagen jedoch auch selbständige, planerisch gestaltete Freiflächen oder Freiräume ohne Bezug auf Bauwerke, wie z.B. Spielplätze, Wanderwege, Rodelhänge, Freiflächen für Sport und Erholung, Friedhöfe, Parkanlagen usw. Zu den Freianlagen – mit oder ohne Bezug zu Bauwerken – gehören auch Stützmauern, Mauern, Einfriedungen, Lärmschutzwälle und Wasserflächen. Die Planungsleistungen umfassen die Oberflächengestaltung, Grünflächen, Beleuchtung und Möblierung der Planungsflächen. Der Umfang der Bearbeitung beginnt ab Oberkante Rohplanum bzw. Rohbauoberkante von darunter liegenden Tiefbauten und umfasst nicht künstlerisch gestaltete Objekte, wie z.B. Brunnen, Bildhauerarbeiten, Denkmäler und ähnliches.
(Def. lt. HOA 2002)